Das Jahr 2016 hält für den Autofahrer wieder einige Veränderungen parat, die sie viel Geld kosten könnten. Damit sie gut informiert sind, haben wir die wichtigsten Änderungen im Verkehrsrecht für sie zusammengefasst.

 

Section Control

Eine erste Testphase in Niedersachen soll noch dieses Jahr zeigen, ob das umstrittene System Section Control wirklich Gefahrenzonen entschärfen kann. Bei üblichen Geschwindigkeitsmessungen, dem „Blitzer“, wird nur eine sehr kurze Momentaufnahme aufgenommen. Die Section Control misst, wie der Name „Abschnittskontrolle“ schon sagt, das Tempo über eine bestimmte Strecke und soll so erst bei anhaltender Überschreitung ausgelöst werden. Dies soll eine faire Geschwindigkeitsmessung gewährleisten. Jedoch steht das System auf Grund datenschutzrechtlicher Bedenken in der Kritik. Zusätzlich ist in der StVO nicht vorgesehen, dass Geschwindigkeitsüberschreitungen für eine kurze Zeit zulässig sind. 

 

Sonntagsfahrverbot

Das Sonntagsfahrverbot für LKW trat 1956 in Deutschland in Kraft. Dort enthalten ist die Regelung, dass zwischen 0-22 Uhr an Sonn- und Feiertagen keine Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie LKWs mit einem Anhänger fahren dürfen.

Das Fahrverbot an Feiertagen kann je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen und sollte vor Antritt einer Fahrt genau geprüft werden um hohe Bußgelder zu vermeiden. Es gibt jedoch Ausnahmen, die in § 30 StVO zu finden sind, wie z.B. die Beförderung von verderblicher Ware. 

Weiterhin sind Sondergenehmigungen möglich, wobei es keine vereinheitliche Regelung gibt. Bei Kontrollen kam es bisher daher immer zu Problemen. Nun soll der Gesetzgeber Klarheit schaffen. Für mehr Informationen kontaktieren sie uns – ihren Anwalt in Osnabrück.

 

Haftung Mängel beim Kauf

Die Neuregelung betrifft den Verbrauchgüterkauf, B2C-Geschäft, sowie Kaufverträge zwischen Unternehmern (B2B). Blieb der Käufer vorher bei einem Mangel auf den Ein- und Ausbaukosten sitzen, kann er sie nun zurückverlangen. Dies hat erhebliche Auswirkungen für das Baugewerbe sowie Zubehörhandel. Der Käufer hat nun das Recht bei einem Mangel seiner im Internet gekauften Waren die Kosten der Montage vom Verkäufer zurückzuverlangen. 

 

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht berät sie bei ihrem Anliegen gerne.